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Die Genossenschaft – eine moderne Unternehmensform


Olaf Haubold im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt.

Das deutsche Genossenschaftswesen verdankt seine Entstehung und Entwicklung vor allem den Bestrebungen von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen. Erstmalig geregelt wurden die Genossenschaften im preußischen Gesetz vom 27.03.1867, das mit Änderungen am 04.07.1868 als Norddeutsches Bundesgesetz verkündet wurde.

 

Bei aller Vielfältigkeit der deutschen und europäischen Genossenschaften werden diese vom Willen zur staatsfreien gemeinschaftlichen Selbsthilfe durch die Selbstverwaltung des genossenschaftlichen Unternehmens in Selbstverantwortung aller gleichberechtigten Mitglieder gekennzeichnet. Hinzu tritt die kollektive Selbstkontrolle durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband.

Kraft dieser elementaren Grundstruktur haben die Genossenschaften bisher alle Krisen überstanden und werden das auch zukünftig tun. Nichts ist dem Wesen der deutschen Genossenschaften fremder und abträglicher als ihr Missbrauch zu staatlichen und parteipolitischen Zielen! Das Genossenschaften auch heute noch eine moderne Unternehmensform für Familien und Betriebe sein können, ist Inhalt dieses Gesprächs.